Seit 2011 erstellt die ELKB einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung. Der Wechsel in der Rechnungslegung erforderte den Einsatz einer neuen Software (SAP), die Schulung vieler Mitarbeitenden, die aufwendige Erfassung der Vermögensgegenstände sowie Änderungen in Entscheidungsabläufen. Eine solche Umstellung erfolgt nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise. Auch deshalb enthielt die Bilanz anfangs noch wesentliche Elemente der bisherigen Methode, der Kameralistik. Der vollständige Gehalt der Bilanz erschloss sich zunächst nur denjenigen, die mit beiden Systemen der Rechnungslegung vertraut waren.
Mit dem Jahresabschluss 2014 haben wir uns endgültig von der Kameralistik verabschiedet: Die Bilanz wird dadurch für einen großen Leserkreis verständlich. Kenntnisse kirchlicher Spezifika oder kameraler Rücklagensystematik sind nicht mehr erforderlich.
Derzeit bilanziert allein die Körperschaft „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“. Die anderen kirchlichen Körperschaften in Bayern, insbesondere die Gemeinden und die Dekanatsbezirke, buchen weiterhin kameral. Der nachfolgend abgedruckte Jahresabschluss stellt deshalb nur die landeskirchliche Ebene des Vermögens und der Verbindlichkeiten dar.
Hier finden Sie PDF-Dokumente zu Ergebnisrechnung, Bilanz und Handlungsfelder zum Download.
1. Ergebnisrechnung
a) Gewöhnliche kirchliche Tätigkeit
Die Summe der ordentlichen Erträge beträgt 881 Mio. €. Die gute Konjunktur führt zu einer erfreulichen Entwicklung des Kirchensteueraufkommens (675 Mio. €; + 6 %).
Die Erträge aus kirchlicher/diakonischer Tätigkeit (50 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Personalkostenerstattungen für kirchliche Lehrkräfte an weiterführenden Schulen in staatlicher, kommunaler, privater und kirchlicher Trägerschaft. Dazu kommen Einnahmen in kirchlichen Tagungshäusern und Bildungsstätten für Unterkunft und Verpflegung oder für die Organisation von Seminaren und Freizeiten sowie Verkaufserlöse etwa für kirchliche Materialien, Bücher usw. Zuschüsse von Dritten (49 Mio. €) bestehen in erster Linie aus der Refinanzierung des Religionsunterrichts an staatlichen Volksschulen und Förderzentren, dem Zuschuss des Staates zur Besoldung der Seelsorgegeistlichen und dem Zuschuss zum Baukanon. Die sonstigen ordentlichen Erträge (89 Mio. €) ergeben sich aus Leistungen der Deutschen Rentenversicherung, die auf die Versorgungsansprüche gegen die ELKB anrechenbar sind (siehe unten). Ferner gehören Mieteinnahmen und Erträge des Pfründestiftungsverbandes dazu.
Bei den ordentlichen Aufwendungen (888 Mio. €) dominieren die Personalaufwendungen (466 Mio. €); die Sach- und Dienstaufwendungen betragen lediglich knapp ein Zehntel davon (46 Mio. €). Der Grund dafür: Wir erfüllen den kirchlichen Auftrag in allen seinen Facetten von Mensch zu Mensch, nicht mit Maschinen. Die in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen 466 Mio. € beziehen sich auf das bei der Landeskirche angestellte Personal. Dazu zählen auch die Pfarrer und Pfarrerinnen sowie die Diakone und Diakoninnen, die in den Gemeinden tätig sind.
Hinzu kommen die Zuweisungen an Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden und Dekanatsbezirke (187 Mio. €) sowie Zuwendungen (105 Mio. €) an rechtlich selbstständige, aber der Kirche nahestehende Körperschaften wie etwa Diakonie oder Vereine. Auch hier fließt der überwiegende Teil in das Personal (vorsichtige Schätzung: 70 %). Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (52 Mio. €) bestehen in erster Linie aus den Verrechnungen der Kirchenlohnsteuer mit anderen Gliedkirchen.
Das Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit (- 7,3 Mio. €) ist beeinflusst durch die Passivierung von Zusagen für Baukostenzuschüsse, die die ELKB ihren Gemeinden bereits in den Vorjahren erteilte. Lässt man diesen aperiodischen Effekt außer Acht, so ergibt sich erstmals seit Einführung der Doppik eine schwarze Null. Die ELKB bewegt sich nunmehr in ruhigem Fahrwasser.
b) Außerordentliches Ergebnis: Neue Bilanzierungsregeln
Das auffällig hohe außergewöhnliche Ergebnis (- 809 Mio. €) erklärt sich im Wesentlichen aus zwei Faktoren:
- Änderungen unserer Rechnungslegungsvorschriften
Rückstellungen weisen wir (entsprechend dem HGB) nur noch aus, wenn eine Außenverpflichtung besteht. Deshalb haben wir Aufwandsrückstellungen in Höhe von 319 Mio. € ergebniswirksam aufgelöst, ebenso auf der Aktivseite die Position „Ausgleichsposten aus Rechnungsumstellung“. Diese Bilanzierungshilfe (503 Mio. €) entsprach dem negativen Eigenkapital.
- Neukalkulation der Versorgungsrückstellungen
Die Rückstellungen für Altersversorgung und Beihilfe stiegen einmalig außerordentlich um 587 Mio. €. Wir haben empirisch ermittelt, dass unsere männlichen Versorgungsempfänger im Durchschnitt vier Jahre länger leben als die Deutschen insgesamt, die weiblichen sogar sechs Jahre. Ferner gehen wir nunmehr davon aus, dass die gesetzliche Rente nur um 1,0 % jährlich steigen wird, nicht um 2,5 %. Zu dieser Annahme sind wir durch Auswertung der Zahlen der vergangenen 13 Jahre gekommen. Schließlich senkten wir den Abzinsungsfaktor von 4,25 % auf 3,5 % ab.
c) Jahresergebnis und Bilanzergebnis
Das Jahresergebnis wird dominiert durch das außerordentliche Ergebnis und beträgt - 816 Mio. €. Die Ergebnisverwendung (+ 438 Mio. €) erklärt sich durch die Überführung der bisherigen „kameralen“ Rücklagen in die Vorfestlegungen, die im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen werden (siehe unter „3. Zukunftsaufgaben“). Rücklagen im doppischen Sinne existieren nicht. Das Bilanzergebnis beträgt - 379 Mio. €. In dieser Höhe weisen wir nunmehr einen nicht durch Reinvermögen gedeckten Fehlbetrag aus.
d) Konsolidierung auch im Haushalt
Die beiden Vermögensmassen „Allgemeine Kirchenkasse“ und „Versorgungsfonds“ stellen wir im Jahresabschluss „konsolidiert“ dar. Das heißt, wir betrachten sie als eine Einheit. Anders verfuhren wir bislang bei der Haushaltsaufstellung. Dort planten wir separat. In den Jahresberichten gaben wir die Planwerte der Allgemeinen Kirchenkasse an. Ab 2015 integrieren wir den Versorgungsfonds in den Gesamthaushalt und weisen dies im vorliegenden Jahresbericht entsprechend aus. Der Fonds bleibt aber als zweckbestimmtes Sondervermögen von den übrigen Vermögenswerten getrennt.
e) Jahresvergleich wenig aufschlussreich
Die signifikanten Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften machen einen Vergleich der Ergebnisrechnungen 2013 und 2014 äußerst komplex. Wir wollen eine solche Gegenüberstellung erst im nächsten Jahr in den Jahresbericht aufnehmen.
2. Bilanz
Wer es gewohnt ist, Unternehmensbilanzen zu lesen, den wird die ELKB-Bilanz zunächst irritieren. Das Nebeneinander von hoher Liquidität und negativem Reinvermögen ist selten.
a) Fälligkeiten des Fremdkapitals
Die Verbindlichkeiten der ELKB (52 Mio. €) betragen nur knapp 8 % des jährlichen Steueraufkommens. Sieht man von der Altersversorgung ab, so betragen auch die Rückstellungen nur 127 Mio. €. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um zugesagte Bauzuschüsse
(s. o.). Nur diese Verpflichtungen werden in Bälde zu einer Zahlungsverpflichtung (knapp 4 % der Bilanzsumme). Dagegen sind die Versorgungsverpflichtungen (s. u.) langfristiger Natur.
b) Altersversorgung
Im Volumen bedeutender sind die Rückstellungen für die Altersversorgung (2.776 Mio. €) und die Beihilfe für die Versorgungsempfänger (475 Mio. €). Die Höhe dieser Rückstellungen spiegelt die demografische Herausforderung wider, vor der unsere Gesellschaft insgesamt steht. In der ELKB sind der Landeskirchenrat und die Landessynode hierzu in einen strukturierten Diskussionsprozess eingetreten („Gemischter Ausschuss“), in den auch Vertreter der Berufsgruppen einbezogen sind.
Hinsichtlich der individuellen Höhe lehnt sich das Versorgungsrecht der ELKB an die Regeln des Freistaates Bayern an. Anders als staatliche Beamte sind die öffentlich-rechtlich Beschäftigten der ELKB jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung versichert. Die ELKB ist zwar verpflichtet, für die gesamte Pension aufzukommen, zahlt aber nur die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und Pensionsanspruch aus.
c) Bruttoausweis der Versorgung
Auf der Passivseite weisen wir die Versorgungsansprüche der Berechtigten in voller Höhe aus. Die darauf anrechenbaren Ansprüche der Versorgungsempfänger gegen die gesetzliche Rentenversicherung (1.098 Mio. €) stellen wir auf der Aktivseite dar. Gesichert werden die Versorgungsverpflichtungen ferner durch die Immobilien, Wertpapiere und sonstige Aktiva des Versorgungsfonds (insg. 653 Mio. €). Daneben können Wertpapiere der Allgemeinen Kirchenkasse (836 Mio. €) herangezogen werden, um die Verpflichtungen zu erfüllen.
d) Saldo
Nicht durch Eigenkapital gedeckt ist ein Fehlbetrag in Höhe von 379 Mio. € (11 % der Bilanzsumme). Diese Zahl ist jedoch nicht mit einer solchen eines Unternehmens vergleichbar. Denn nur ein geringer Anteil des Fremdkapitals besteht aus Verbindlichkeiten. Der „Löwenanteil“ besteht aus Rückstellungen, die über einen Zeitraum von ca. 60 Jahren zahlungswirksam werden (s. o.).
Relativiert wird die Bedeutung der Unterbilanz ferner durch das Vermögen der Pfründestiftungen. Dieses ist nicht in die ELKB-Bilanz aufgenommen. Die Pfründestiftungen der Kirchengemeinden sind rechtlich selbstständig, haben jedoch ihre Erträge an die ELKB abzuführen (derzeit knapp 5 Mio. € jährlich). Im Gegenzug ist die ELKB für die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer verantwortlich.
3. Zukunftsaufgaben
Die Bilanz ist eine Stichtagsbetrachtung von Vermögen und Schulden. Künftige Aufgaben und kirchenpolitische Akzente lassen sich aus ihr nicht ablesen. Dazu ist die Lektüre des Haushalts erforderlich, ferner auch der Blick auf die bereits gefassten Synodenbeschlüsse, die in der Zukunft finanzielle Auswirkungen haben werden.
In der Kameralistik wurden für solche Aufgaben „Rücklagen“ gebildet, die jedoch wenig mit Rücklagen im Sinne der doppelten Buchführung (Eigenkapital) gemein haben. Auch führen sie nicht zu einer passivierungsfähigen Außenverpflichtung, sind also keine Rückstellungen. Es handelt sich vielmehr um Vorfestlegungen für künftige Haushalte. Zum Teil sind sie langfristiger Natur, zum Teil gehen sie tranchenweise in den Haushalt ein. Wir weisen sie im Anhang des Jahresabschlusses aus (insgesamt 306 Mio. €).
Hervorzuheben sind der Kirchensanierungsfonds in Höhe von 93 Mio. €, der Notfonds für Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke, der Notfonds Diakonie, Katastrophenhilfe, das Reformationsjubiläum 2017, eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen für spezifizierte Immobilien, die Hochschulrücklage sowie das Finanzierungssicherungsgesetz für das theologische Personal (138 Mio. €).
4. Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die ELKB ist nicht arm. Sie ist nicht reich. Die Herausforderung besteht darin, nicht mehr Ressourcen zu verbrauchen, als neue Mittel zufließen. Deshalb werden nicht alle Ausgabenwünsche erfüllt werden, auch wenn sie für sich genommen sinnvoll sind. Ebenso ist der bestmögliche Mitteleinsatz stetig zu prüfen. So wird die ELKB auch langfristig die finanzielle Basis haben, um ihren verkündigenden Auftrag zu erfüllen.